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Was bedeutet CME für Ärzte?
Das Kürzel CME steht für Continuing Medical Education und die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeführte Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung. Seit Mitte 2004 müssen alle Vertragsärzte, -zahnärzte und -psychotherapeuten sowie ermächtigte und in medizinischen Versorgungszentren oder bei Vertragsärzten angestellte Ärzte ihre Fortbildungsaktivitäten belegen.
Der Nachweis der Fortbildung muss innerhalb von fünf Jahren erbracht werden. Bis zum 30. Juni 2009 müssen alle vor dem 30. Juni 2004 zugelassenen Vertragsärzte insgesamt 250 Fortbildungspunkte (CME-Punkte) nachweisen. Für später zugelassene Ärzte verschiebt sich die Frist entsprechend. Vertragsärzten, die diese Punktzahl nach Ablauf von fünf Jahren nicht nachweisen können, drohen zunächst Honorarkürzungen und nach Ablauf von weiteren zwei Jahren der Verlust der Zulassung.
Auch für Fachärzte, die in für die GKV-Versorgung zugelassenen Krankenhäusern arbeiten, gilt die Fortbildungspflicht. Unklar ist jedoch bislang, welche Sanktionen drohen, wenn Krankenhausärzte dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Eine genauere Regelung der gesetzlichen Pflicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss steht noch aus. Möglicherweise wird Krankenhäusern, deren Ärzte ihre Fortbildung nicht nachweisen können, der Versorgungsvertrag gekündigt. Auch die Fachärzte selbst müssen mit harten Sanktionen rechnen. Daher sollten sie sich an den für die Vertragsärzte geltenden Regelungen orientieren.
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